Der neue Energieausweis

by chrisfah on 29. September 2008

Ab 2009 sind für alle Neu- und Altbauten verbindlich Energieausweise vorgeschrieben

Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis benötigt?

  • bei Neu-, Zu, Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes (Baurecht)
  • bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung (In-Bestand-Gabe) eines Gebäudes (Energieausweisvorlagegesetz -für bestehende Gebäude ab 1.1.2009)
  • bei Gebäuden für größere Menschenansammlungen mit einer Größe von über 1.000 m2 (zum Aushang an einer gut sichtbaren Stelle)

Welche Information liefert der Energieausweis genau?

Ein Energieausweis besteht aus:

1. Seite mit den Stammdaten des Gebäudes
Gibt Auskunft über den Gebäudetyp, Gebäudeart und den Standort. Als Hauptteil wird der spez. Heizwärmebedarf (Effizienzskala) des Gebäudes dargestellt. Durch die Klassifizierung des Gebäudes in A++ (bester Wert bis G (schlechtester Wert) ist in einfachster Weise die Energieeffizienz des Gebäudes abzulesen. Es sind auch Daten des Energieausweis- Erstellers und die Gültigkeit des Energieausweises (max. 10 Jahre) abzulesen.

2. Seite mit detaillierten Ergebnisdaten
Es werden die Gebäudedaten und Klimadaten angegeben und der berechnete Endenergiebedarf, aufgeschlüsselt in Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, Beleuchtungsenergiebedarf usw., je nach Gebäudeart, angegeben. Optional kann auch noch der Primärenergiebedarf und der CO2 Ausstoß angegeben werden.

  • gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes!
  • ist bei Neubauten ab 1.1. 2008 gesetzlich vorgeschrieben!
  • ist beim Verkauf und Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen ab 1. Jänner 2009 erforderlich!

Bis dato mussten nur Neubauten bei Ihrer Errichtung einen Energieausweis vorlegen. Dieser gibt dem Bauherren und den Behörden Auskunft darüber, wie viel Energie ad Gebäude pro Jahr und Quadratmeter benötigt um benützt werden zu können. Die OÖ Wohnbauförderung hat ihre Fördersätze an diesen Energiewert gekoppelt, und so eine erhebliche Verbesserung der Bauqualität bewirkt. Mit 2009 sind auch für alle vermieteten Altbauten Energieausweise vorgeschrieben. Diese sind dem Mieter vor Vertragsunterzeichnung vorzulegen. Indirekt wird dies zu einem deutlichen Anreiz im Bereich Althaussanierung führen. Was ist der Inhalt eines Energieausweises? Von allen Bauteilen werden die u-Werte (vormals k-Werte) errechnet. Die Transmissionswärmeverluste geben Auskunft über Wärmeverluste der einzelnen Bauteile Die Lüftungswärmeverluste geben Auskunft über die Dichtheit des Gebäudes Die Solaren Wärmegewinne geben Auskunft über Wärmeeinstrahlung bei transparenten Bauteilen Und die Internen Wärmegewinne geben Auskunft über sonstige Energie, die Im Haus als Wärme anfällt.

Infoblatt der WKO

Das angführte Muster gibt Auskunft über die auszuwertenden Inhalte des Energieausweis „Neu“: Energieausweis NEU

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Nummer: 07233 / 200 33

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