OÖ hat die Nase vorn. Ein Hoch der OÖ Landesregierung, die einstimmig nachstehende Verordnung beschlossen hat:
1. Bargeld-Förderung für thermische Sanierungen
2. Entfall der Einkommensgrenzen
3. Förderung von Einspar-Contracting
In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung wurde, so wie bei der Wohnbau- Konferenz vom vergangenen Freitag fixiert, die neue Sanierungsverordnung auf Initiative von Landesrat Dr. Kepplinger beschlossen. Kernstück der neuen Verordnung ist die Schaffung von Bargeld-Förderungen bei thermischen Sanierungen, vorerst befristet für das Jahr 2009. Die neue Sanierungs-Regelung umfasst im Detail folgende Neuerungen:
A) Sanierung 2009
Für das Jahr 2009 gelten vorerst befristet folgende Fördermöglichkeiten:
1. Bargeld-Förderung für thermische Sanierungen
Im Jahr 2009 können alle umfassenden Sanierungen mittels Barzuschüssen gefördert werden. Generell gilt, dass nur Rechnungen für die Förderung akzeptiert werden, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2009 ausgefertigt wurden. Auch die Sanierungs-Aktivitäten müssen nach dem 1. Jänner 2009 aufgenommen worden sein. Für die Bargeld-Förderung können zwei Varianten in Anspruch genommen werden:
a. Barzuschüsse statt bisheriger Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen:
Mit einer zweiten Förderschiene in Form von Barzuschüssen sollen im Jahr 2009 mehr Sanierungsprojekte als üblich realisiert werden. Eine Verdoppelung der Sanierungsrate, besonders im Bereich der Eigenheime könnte damit erreicht werden. Anspruch auf diese Art der Sanierung haben neben Eigenheim-BesitzerInnen auch EigentümerInnen aller anderen Gebäudearten.
Maßnahme | NEZ-Obergrenze | AZ-Förderung | Barzuschuss |
Bauteilsanierung | keine | 25 % | nocht vorgesehen |
Sanierungsstufe I | NEZ < 80kWh/m2a | 30 % | 20 % |
Sanierungsstufe II | NEZ < 65 kWh/m2a | 35 % | 25 % |
Sanierungsstufe III | NEZ < 45 kWh/m2a | 40 % | 30 % |
Passivhaussanierung | NEZ < 15 kWh/m2a | 40 % | 40 % |
b. 1.000 Barzuschuss bei AZ-Förderung
Auch für SaniererInnen, welche wie bislang ihr Projekt mittels Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen gefördert bekommen können einen Barzuschuss erhalten, sofern das Projekt über eine Bauteilsanierung hinausgeht und die Kosten mehr als 20.000 Euro betragen. Das gilt nur für Gebäude mit bis zu drei Wohnungen.
2. Entfall der Einkommensgrenzen
Ebenfalls befristet für 2009 gelten für thermische Sanierungen (mind. Sanierungsstufe I) keine Einkommensgrenzen, um private Mittel in höherem Ausmaß als bislang bei Sanierungen zum Einsatz zu bringen.
3. Förderung von Einspar-Contracting
Neu ist die Schaffung der Möglichkeit Einspar-Contracting-Modelle zu fördern. Die Förderung wird in Form eines Barzuschusses (siehe oben) gewährt. Voraussetzungen für die Förderung sind: Der Contractor muss eine einschlägige Gewerbeberechtigung vorweisen und eine umfassende energetische Feinanalyse mit einer Kosten/Nutzen-Berechnung vorweisen. Weiters gilt Contracting nur für thermische Sanierungen und der Vertrag ist an bestimmte Konditionen zu knüpfen. Mit der neuen Förderung soll ein Anreiz geboten werden, dass Unternehmen neue Dienstleistungen im Bereich der umfassenden Gebäudemodernisierung entwickeln, bzw. vorhandene Produkte zum Einsatz bringen können.
B) Landesbonus „thermische Sanierung“
Für die Beratung durch Sanierungs-ExpertInnen können künftig 375 Euro Landesbonus „thermische Sanierung“ in Anspruch genommen werden, sofern die thermische Sanierung auch tatsächlich durchgeführt wird. Die Dienstleistung muss zumindest aus der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der technischen Prüfung von Angeboten und der technischen Abnahmeprüfung der Ausführung bestehen. Die Dienstleistung muss durch einen ArchitektIn oder IngenieurskonsulentIn erfolgen, der/die Mitglied der Architekten- und IngenieurskonsulentInnenkammer ist.
C) Impulsprogramm Fernwärme-Nachverdichtung
Bei etwa 20.000 Haushalten gibt es bereits Fernwärme-Anschlüsse, aber die einzelnen Wohnungen sind noch nicht ans Netz angeschlossen. Um diese umweltfreundliche Heizungsart bzw. Warmwassererzeugung dort günstig nachzuinstallieren wurde in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern ein Programm entwickelt, das den MieterInnen und EigentümerInnen beim Umstieg auf Fernwärme keine Mehrkosten bringen soll. Im Detail können die Kosten für die Fernwärmeverteilung ab dem Hausanschluss und die Kosten, die durch die Umstellung der Heizung in der Wohnung anfallen, durch ein Darlehen mit 25 Jahren Laufzeit und 35 % Annuitätenzuschüssen gefördert werden. Die Kosten für die Zuleitung bis zum Hausanschluss übernimmt der jeweilige Fernwärme- Lieferant. Durch diese Förderung gleichen sich die Installationskosten durch die Energieeinsparungen finanziell aus und das Objekt kann mit umweltfreundlicher und wartungsarmer Fernwärme beheizt werden. Wird in einer Wohnung lediglich die Warmwasser-Erzeugung auf Fernwärme umgestellt, so kann ein Barzuschuss in Höhe von 500 Euro in Anspruch genommen werden.
„Nachhaltige Investitionen“
„Erstens wird das Paket mehr Sanierungen in Oberösterreich bringen. Die große Hürde, sich ein Darlehen aufnehmen zu müssen um gefördert zu werden ist jetzt weg. Da jedes zusätzliche Bauvorhaben auch Arbeitsplatz- und Konjunktureffekte bringt, habe ich mich für die rasche Realisierung der Verordnung massiv eingesetzt. Der zweite Vorteil der neuen Verordnung ist, dass sie komplett nachhaltig wirkt. Alle Anreize wurden mit energetischen Einsparungen gekoppelt, welche die Umwelt schützen und unsere Klimaziele erreichen helfen. Und für die BürgerInnen bringt das Gesamtpaket auch langfristig finanzielle Erleichterungen.“ Mar. Richartd Held
Dieser Beitrag entstammt einem Artikel der „Landeskorrespondenz Medien Info“ vom 16.3.2009