Energieausweis verbindlich für alle vermieteten Objekte

by chrisfah on 26. Februar 2009

Mit Anfang Jänner 2009 tritt in Umsetzng der EUGebäuderichtlinie in Kraft.

Auch bei Altbauten ist der Energieausweis seit 1. Jänner 2009 für alle Hausbesitzer, die ihr Eigenheim verkaufen, vermieten bzw. verpachten möchten verbindlich vorgeschrieben.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis für das Haus ist wie der Typenschein für ein Fahrzeug, der die Zusammenstellung energetischer Kennzahlen und so einen Vergleich unterschiedlicher Gebäude mit gleicher Nutzung ermöglicht. Zusätzlich wird eine genaue Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes ermöglicht. Der nach der ÖNORM H5055 erstellte Energieausweis schafft die Voraussetzung für eine energetische und ökologische Beurteilung des Energieeinsatzes während der Benutzungsphase des Gebäudes. Der Energieausweis für das Haus ist wie der Typenschein für ein Fahrzeug, der die Zusammenstellung energetischer Kennzahlen und so einen Vergleich unterschiedlicher Gebäude mit gleicher Nutzung ermöglicht. Zusätzlich wird eine genaue Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes ermöglicht. Der nach der ÖNORM H5055 erstellte Energieausweis schafft die Voraussetzung für eine energetische und ökologische Beurteilung des Energieeinsatzes während der Benutzungsphase des Gebäudes.

Der Energieausweis kann für folgende Bereiche genutzt werden:

  • Information der Eigentümer, Nutzer (Mieter) über die thermischen und energetischen Eigenschaften eines Gebäudes.
  • Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz.
  • Grundlage zur thermischen Gebäudesanierung und Gebäudeverbesserung.
  • Grundlage im Förderungswesen.

Wozu oder wann braucht man den Energieausweis?

Seit 2006 ist der Energieausweis bei Neubauten für das Bauanzeige- und Baubewilligungsverfahren sowie bei der Vollendung der baulichen Maßnahme erforderlich. Auch bei Altbauten ist der Energieausweis seit 1. Jänner 2009 für alle Hausbesitzer, die ihr Eigenheim verkaufen, vermieten bzw. verpachten möchten verbindlich vorgeschrieben. Der Energieausweis ist weiters Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen im Rahmen der Oberösterreichischen Wohnbauförderung. Bei einem späteren Umbau oder einer späteren Sanierung des Hauses sind diese Angaben für die Berechnung verschiedenster Maßnahmen sehr wertvoll. Der Energieausweis hilft den Benutzern den Energieverbrauch und die Heizkosten abzuschätzen. Die erforderlichen Daten für den Energieausweis können Baumeister, Architekten und Ziviltechniker ausstellen. Der Energieausweis ist für zehn Jahre gültig, nach dieser Zeit muss der Energieausweis wieder neu Bewertet werden, da viel der Materialien überholt sind.

Zusammenfassung:
Er ist auszustellen bei

  • Neubauten
  • Auf- und Zubauten
  • Änderung von Bauten
  • Altbauten für alle Eigentümer, die ihr Haus sanieren (Förderung), verkaufen, vermieten bzw. verpachten möchten

Was bringt der Energieausweis?

  • sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann
  • informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
  • dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums
  • dient als wichtiges Marketinginstrument
  • ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz
  • dient zur Gewährung von Förderungen

ERKLÄRUNG VON BEGRIFFEN

Heizwärmebedarf und flächenbezogener Heizwärmebedarf
Der Heizwärmebedarf und der flächenbezogene Heizwärmebedarf ist der zu erwartende Energieverbrauch bei einem Haus für die Beheizung. Dieser kann vom tatsächlichen Verbrauch aufgrund des Benutzerverhaltens abweichen.

Klimadaten
Die Klimadaten sind langjährige Durchschnittswerte für die Bauadresse.

Heiztage (HT)
Die Anzahl der Heiztage beschreibt die Zahl der Tage im Jahr, an denen die Heizgrenze unterschritten wird. Meist werden die Heiztage auf eine Heizgrenze von + 12° C bezogen.

Heizgradtage (HGT)
Heizgradtage sind die über alle Heiztage eines Jahres gebildete Summe der täglich ermittelten Differenz zwischen Raumlufttemperatur Ti und mittlerer TagesaußentemperaturTa. Es wird also an jedem Tag der Heizperiode die Differenz Raumlufttemperatur minus mittlere Tagesaußentemperatur gebildet. Diese Differenzen werden dann für jeden Tag der Heizperiode aufsummiert. Die Heizgradtage sind meist bezogen auf eine Heizgrenze von + 12° C und eine Innentemperatur von + 20° C.

Normaußentemperatur
Die Normaußentemperatur gibt die im Durchschnitt kälteste Temperatur im Jahr an.

Wärmedurchgangskoeffizient
Der Wärmedurchgangskoeffizient gibt an, welche Wärmeleistung durch 1 m² eines Bauteiles hindurchgeht, wenn der Temperaturunterschied zwischen der Luft auf beiden Seiten 1 K beträgt. Je kleiner der Wärmedurchgangskoeffizient, desto größer die Wärmedämmung des Bauteiles.

Energiekennzahl
Die Energiekennzahl ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Sie sagt aus, wie viel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigen wird und wird in kWh/m²a angegeben. Diese Kennzahl kann leicht in Euro/m² umgerechnet werden, weil man den Preis einer kWh kennt. Die Energiekennzahl wird von der Gebäudehülle bestimmt.

Heizwärmebedarf – Jahresheizwärmebedarf
Hierbei handelt es sich um die im Laufe eines Jahres verbrauchte Energiemenge der Heizung bezogen auf die tatsächlich beheizte Grundfläche (kWh/m²a). Der Heizwärmebedarf entspricht im Prinzip den Wärmeverlusten eines Hauses. Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes ist die Summe der notwendigen Energie, die zum Beheizen eines Gebäudes notwendig ist. Nicht zum Heizwärmebedarf zählen die Verluste der Heizanlage.

Heizlast
Unter Heizlast versteht man in der Bautechnik die zum Aufrechterhalt einer bestimmten Raumtemperatur notwendige Wärmezufuhr, sie wird in Watt angegeben. Die Heizlast richtet sich hierbei nach der Lage des Gebäudes, der Bauweise der Wärme übertragenden Gebäudeumfassungsflächen und dem Bestimmungszweck der einzelnen Räume. Nach ihr richten sich die Notwendigkeit von Wärmeschutzmaßnahmen und die Auslegung der Heizungsanlage.

LEK-Wert – (Linie europäischer Kriterien)
Der LEK-Wert ist ein Maß zur Bewertung der thermischen Qualität von Gebäuden, wird aber wegen einiger Schwächen nur selten verwendet. Als Schwäche dieses Beurteilungskriteriums gilt, dass Lüftungsverluste, interne und solare Gewinne nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist die Aussagekraft beschränkt.

Transmissionsverluste
Darunter versteht man die Wärmeverluste, die sich durch die Wärmeleitfähigkeit der Gebäudehülle ergeben. Auch bei sehr gut gedämmten Gebäuden können die Transmissionsverluste nicht verhindert, sondern nur verringert werden. Die Transmissionsverluste eines Bauteils sind proportional der Fläche und dem U-Wert des Bauteils.

Lüftungswärmeverluste
Als Lüftungswärmeverluste werden die Heizenergieanteile bezeichnet, die durch Lüftung, d.h. durch Fensterlüftung oder durch motorische Lüftung, an die Umwelt abgegeben werden. Auch durch den Einbau von Lüftungsanlagen lassen sich Lüftungswärmeverluste nicht vermeiden, sondern nur reduzieren.

Solare Gewinne
Die durch die Verglasung einfallende Sonnenenergie wird im Haus in Wärme umgewandelt, diese Energie ist gratis und sollte gut genutzt werden! Aus diesem Grund ist es wichtig, das Haus nach Süden zu orientieren, d.h. die Wohnräume in den Süden zu legen und die Fenster nach Süden auszurichten.

Interne Wärmegewinne
Interne Wärmegewinne sind nutzbare Wärmegewinne innerhalb des Gebäudes, welche negativ in die Wärmebilanz eingehen und somit den Heizwärmebedarf reduzieren. Interne Wärmegewinne werden durch die Wärmeabstrahlung der internen Wärmequellen wie: Menschen, Tiere, Warmwasser, Kochen, technische Geräte und Beleuchtung erzeugt.

Was bedeutet die „Wärmerückgewinnung“?
Die Wärmerückgewinnung ist ein Prozess, bei dem die ins Gebäude geführte frische Außenluft durch die abgeführte Innenluft vorgewärmt wird. Die warme Abluft verschwindet also nicht umsonst durch das geöffnete Fenster, sondern gibt in einem Wärmetauscher ihre Wärme der Zuluft ab.

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