Architektur

Die Planung

Unser Büro bietet Ihnen alle Leistungen von der Entwurfsplanung, Einreichplanung, Ausführungs- und Detailzeichnungen bis hin zur Oberleitung der Bauausführung und der örtlichen Bauaufsicht. Hohe Qualität, von der Planungsphase bis hin zur Materialauswahl und Realisierung sind für uns selbstverständlich. DI. Markus Fahrner ist Geschäftsführer der Fahrner GmbH und verfügt neben der Baumeister-Konzessionsprüfung auch über ein abgeschlossenen Architekturstudium und abgelegter Ziviltechnikerprüfung für Architekten und ist Mitglied der Ingenieurkammer OÖ. Unseren Kunden steht ein Höchstmaß am Planungskompetenz zur Verfügung. Die Ausübung des BaumeisterGewerbes schreibt bei der Ingenieurkammer eine ruhende Ziviltechnikerbefugnis vor.

Vorentwurf

n der Phase des Vorentwurfes erstellen wir Ihnen den ersten grundsätzlichen Lösungsvorschlag. Voraussetzung dazu ist eine genaue Analyse der Bedarfs-, Nutzungs- und Qualitätswünsche, sowie die von Ihnen beigestellten Planungsgrundlagen (Lage und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes usw.). Als Vorentwurf wird eine erste zeichnerische Darstellung der vorgeschlagenen räumlichen Umsetzung des Raum- und Funktionsprogrammes z.B. im Maßstab M 1:200 mit Besprechungsskizzen verstanden. Teil des Vorentwurfs ist auch die erste Kostenüberlegung in Form der geschätzten Baukosten nach Kennwerten wie z.B. bebauter Fläche, umbautem Raum, etc. Dieser sogenannte Kostenrahmen ist die Grundlage für die zukünftige Kostenberechnung und dient auch zur Kostenkontrolle.

Entwurf

Gemeinsam mit Ihnen wird das Projekt den genauer präzisierten und gemeinsam erarbeiteten Anforderungen angepasst und optimiert. Bei der Entwicklung des Projekts entsteht der Entwurf, welcher dann ohne grundsätzliche Änderungen als Grundlage für die weitere Planung und die weiteren „Teilleistungen“ dienen kann. Sie erhalten zeichnerische Darstellungen des Gesamtentwurfes (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) im Maßstab 1:100 sowie einen Erläuterungsbericht zur Prüfung ob diese Unterlagen Ihren Wünschen und Vorgaben entsprechen.

Einreichung

In der Phase der Einreichung beschäftigen wir uns mit der Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen und Abklärungen, Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind, sowie der Koordination der gesamten Einreichung.

Ausführungs- und Detailzeichnungen

Die Aufgabe der Ausführungs- und Detailzeichnung beschreibt die baureife Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes und der Gestaltung, sowie letzte Klärung von Einzelheiten, von der Planung bis zur Schlussabnahme des Bauwerkes, unmittelbar nach dessen Fertigstellung.

Kostenberechnungsgrundlage

n der Phase der Kostenberechnungsgrundlage erstellen, bzw. koordinieren wir die Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen der Sonderfachleute, ins Einzelne werden diese aufgegliedert und eingehend beschrieben, falls erforderlich auch die Schätzung der Herstellungskosten auf Grund der ortsübersichtlichen Richtpreise.

Technische und gestalterische Oberleitung der Bauausführung

Die technische und gestalterische Oberleitung der Bauausführung umfasst die Aufgaben der Beratung und Vertretung des Bauherrn, die Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, im Zusammenhang stehenden Dritten, die Durchführung der Angebotsausschreibung und die Überprüfung der eingelangten Angebote, die Vergabe der Lieferung und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, falls erforderlich die Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes unter Berücksichtigung der Leistungen der Professionisten und Sonderfachleute, die Prüfung der Schlussrechnung unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen der örtlichen Bauaufsicht und Feststellung der anweisbaren Rechnungsbeträge, die Antragstellung für Teil- und Schlusszahlungen über Vorschlag der örtlichen Bauaufsicht, die Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht. Die technische und geschäftliche Oberleitung umfasst nicht die örtliche Bauaufsicht und nicht die Obliegenheiten der Bauführung.

Örtliche Bauaufsicht (Bauleitung)

Die örtliche Bauaufsicht umfasst die Überwachung der Herstellung des Werkes, die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Angaben und Anweisungen des Planers, auf Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmern, die Abnahme von Teilleistungen, Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, Führung des Baubuches, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der Oberleitung sowie überhaupt die örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle. Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung. Die Bestimmung des zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen personellen Einsatzes obliegt dem Planer. Inwieweit sich der Planer persönlich an der Bauaufsicht beteiligt, bleibt ohne Einfluss auf die Gebührenhöhe nach der Tabelle. Der Planer kann die örtliche Bauaufsicht auch nach dem tatsächlichen Aufwand vereinbaren, wobei für die Arbeitszeiten die entsprechenden Zeitgebühren anzurechnen sind. Auch in allen Fällen der örtlichen Bauaufsicht sind die Nebenkosten und die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.

Honorare

Die Planungskosten errechnen sich in Prozenten der Netto-Herstellkosten. Je nach Planungs- beziehungsweise Bauphase wird dies aus Schätzkosten, Anbots- oder Abrechnungssumme ermittelt. Ist die Fahrner GmbH als Planer (kein GU) beauftragt, gelten wenn nicht anders geregelt die HOA (GOA) 2002 als vereinbart.

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